Stiftung Landmauer Gamsen
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Landmauer Gamsen
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Die Landmauer ist von ihrem Charakter her (Türme, Zinnen, Tore) eindeutig eine Wehrmauer. Es gab und gibt in Gamsen zusätzlich Mauern aus dem frühen 14. Jahrhundert, dem 17. Jahrhundert und dem 19. Jahrhundert zum Schutz gegen den Fluss „Die Gamsa“. Jahrhundertelang hatte also die Mauer eine Doppelfunktion. Landmauern als Wehr- oder Sperranlagen gab es vor dem Bau der Landmauer von Gamsen vor allem in der Innerschweiz (Arth, Näfels, Morgarten, Brünig etc). Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass die Idee und die Pläne einer Landmauer aus diesem Gebiet importiert wurden.
Zum Zeitpunkt des Mauerbaus (1352-1354) spielten Urner in der Politik der obersten Zenden eine grosse Rolle, allen voran Johann von Attinghausen, Landammann von Uri.
Die Attinghausen hatten sich unter Werner II. (1264-1321) und dessen Sohn Johann (1330-1358/59) zu einem wichtigen Adelsgeschlecht in Uri emporgearbeitet. Unter Johann erreichte die Familie einen Höhepunkt. Kern der Politik Johanns war eine zielstrebige Zoll- und Verkehrspolitik, die auch den Simplon mit ins Kalkül zog.
Ausgangspunkt der Wirtschafts- und Verkehrspolitik am Gotthard war wohl die Übernahme des halben Zolls von Flüeli durch die Herren von Attinghausen im Jahre 1337.
Im Wallis tauchte Johann vorerst als Grundherr im Goms (bis Ernen) auf. Später heiratete die Schwester Johanns (Ursula) Johann von Simpeln, den Meier von Simplon.
Durch diese Heirat in eine der mächtigen Familien am Simplon erhielten die Attinghausen Einfluss an diesem damals wichtigen Pass.
Schliesslich wurde Johann genau zum Zeitpunkt des Baus der Mauer von Gamsen (1354) in Urkunden „rector terre Vallesie a Vespia superius“ genannt. (Rektor des Landes Wallis oberhalb von Visp). Er war also Verwalter und Schutzherr der Zenden oberhalb von Visp (also oberhalb der Landmauer).
Damit ist kein eigentlicher Beweis erbracht, dass Johann von Attinghausen den Bau der Mauer anordnete oder dass er sie sogar selber erbaute. Die Heirats-, die Eigentumspolitik und die diversen Titel legen aber den Schluss nahe, dass Johann beim Entscheid des Mauerbaus zumindest konsultiert wurde, vermutlich aber mitverantwortlich war.
Die Mauer schützte also jene Zenden, die nicht bereit waren, sich den Savoyern zu unterwerfen. Sie war eine Trennlinie in einem fast bürgerkriegsähnlichen Zwist zwischen obersten und unteren Zenden. Sie trennte jene Zenden, die auf die Hilfe des Kaisers hofften und mit ihm verhandelten, von jenen, die mit den Waldstätten Bündnisse schlossen und Johann von Attinghausen vertrauten. Sie war damit zum Zeitpunkt des Baus so etwas wie ein Territorialgrenze, welche den Einflussbereich des Johann von Attinghausen abgrenzte von jenem der Savoyer und des Kaisers.